Barrierefreiheit im E-Commerce

07. Nov 2025

Barrierefreiheit im E-Commerce
Barrierefreiheit im E-Commerce

Barrierefreiheit für Online-Shops: Wir haben für euch zusammengefasst, was das BFSG ist, was Online Shops beachten müssen und für wen es gilt.


Barrierefreiheit im E-Commerce ist seit dem “BFSG” ein Thema, das viele Online-Shops umgekrempelt hat. Es geht darum, dass jede*r Besucher*in, egal welche Fähigkeiten er oder sie mitbringt, easy durch den Shop kommt. Aber was genau steckt hinter dem BFSG, was mussten Online-Shops tun, und für wen gilt das Ganze?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist quasi die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA), die dafür sorgen soll, dass Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind. Heißt konkret: Euer Online-Shop soll so gestaltet sein, dass wirklich jede*r klarkommt, egal ob jemand schlechter sieht, hört oder Schwierigkeiten damit hat, die Maus zu bedienen.

Was müssen Online-Shops also tun?

Es muss eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf der Webseite verfügbar sein. Sie soll Nutzer*innen verständlich machen, wie Barrierefreiheit auf der Seite umgesetzt wurde und wo es eventuell noch hakt. Die Erklärung sollte leicht zu finden, verständlich und aktuell sein.
Auf diese Punkte sollte geachtet werden:

  • Wahrnehmbarkeit - Alles muss für jede*n erfassbar sein: Inhalte wie Texte, Bilder und Videos müssen gut erkennbar und verständlich sein. Alternativtexte für Bilder helfen, Informationen auch ohne visuelle Wahrnehmung zugänglich zu machen. Beispielsweise wird statt des Dateinamens IMG_1234.jpg jetzt oft ein Text, wie "Rotes Kleid mit Blumenmuster, knielang" als Beschreibung angelegt. Außerdem haben Videos Untertitel bekommen, damit auch Gehörlose oder Schwerhörige alles verstehen können.
  • Bedienbarkeit: Die Navigation muss easy sein. Eine einfache Navigation ist essenziell. Eine klare Struktur, die Möglichkeit zur Bedienung per Tastatur und ausreichende Kontraste sind wichtige Aspekte. Dafür wurde beispielsweise die Tastatur-Bedienung verbessert. Mit der Tab-Taste kann man nun durch alle Links und Felder navigieren. Auch die Kontraste spielen eine Rolle: Die Farben sind so gewählt, dass alles gut lesbar ist, etwa durch dunklen Text auf hellem Hintergrund.
  • Verständlichkeit: Keine komplizierten Formulierungen. Eine einfache Sprache trägt dazu bei, dass Informationen für alle Nutzer*innen zugänglich sind. Auch Formulare sollten leicht auszufüllen sein, da der Bestellprozess Schritt für Schritt erklärt wird. Und wenn etwas schiefgeht, gibt es verständliche Fehlermeldungen: Statt eines kryptischen Codes erscheint eine Meldung wie "Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein".
  • Robustheit: Der Shop muss überall funktionieren. Das bedeutet zum Beispiel, dass Screenreader, also die Software, die den Bildschirminhalt vorliest, dies auch ohne Probleme tun kann. Die Webseite ist also so aufgebaut, dass Screenreader alles richtig erkennen und vorlesen können. Außerdem passt sich das Design an jedes Gerät an: Der Shop sieht sowohl auf dem Computer als auch auf dem Smartphone gut aus und ist leicht zu bedienen.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG gilt grundsätzlich für alle Hersteller, Händler und Importeure, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher*innen in Deutschland verkaufen. Ausnahmen gibt es für sehr kleine Unternehmen.
Die Mehrheit der Anforderungen musste bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sein.
Und Achtung: Wenn die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, kann's teuer werden! Bußgelder bis zu 100.000 Euro sind möglich. Außerdem kann man von Mitbewerber*innen oder Wirtschaftsverbänden abgemahnt werden. Und im schlimmsten Fall kann die Marktüberwachungsbehörde sogar fordern, dass ein Shop so lange offline genommen werden muss, bis die Barrierefreiheit gewährleistet ist.

Das BFSG hat zweifellos zu einem Umdenken im E-Commerce geführt und das Thema Barrierefreiheit in den Fokus gerückt. Viele Online-Shops haben bereits beachtliche Fortschritte erzielt und setzen die Anforderungen des Gesetzes erfolgreich um. Dennoch ist Barrierefreiheit kein Zustand, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Es gilt, am Ball zu bleiben, die eigenen Bemühungen regelmäßig zu überprüfen und sich stets an den Bedürfnissen der Nutzer*innen zu orientieren.


⚠️ Aufgepasst: Auch wir bei baur.de setzen viel Barrierefreiheit! Mehr dazu die nächsten Wochen 😉

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Autorin
Kim Krappmann

Herzlich willkommen auf unserem JobsBlog der BAUR-Gruppe.
Ich heiße Kim und im Rahmen meiner Ausbildung als Kauffrau im Bereich E-Commerce bei BAUR unterstütze ich derzeit das Team Personalmarketing.
Freut euch auf interessante Blogbeiträge und blickt gemeinsam mit mir hinter die Kulissen unseres Unternehmens. 😊
Viel Spaß beim Lesen!

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