05. Mär 2025
BAUR-Kollege Konstantin Hable tut es immer wieder. Der Systemadministrator aus Nordhalben engagiert sich seit Jahren als Wahlhelfer in seiner Heimatgemeinde. Wir haben ihn zum Interview getroffen.
Ich war bisher fünfmal als Wahlhelfer tätig, zuletzt bei der Bundestagswahl am 23. Februar. Dazu bewogen hat mich, dass ich aktiv zur Demokratie in unserem Land beitragen will. Ein weiterer Faktor ist, dass meine Mutter schon viele Jahre als Wahlhelferin aktiv ist und ich so auch schon in Berührung mit diesem Ehrenamt gekommen bin. Zudem ist ein sehr guter Freund und Schulkollege von mir in der Gemeindeverwaltung meiner Heimatgemeinde Nordhalben tätig und kann bei jeder Wahl auf mich zählen.
Das ist einfach zu beantworten: Wahlhelfer*in kann jede*r werden. Es müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muss wahlberechtigt sein – also mindestens 18 Jahre alt und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein.
Als Wahlhelfer*in hat man unterschiedliche Aufgaben, die letztendlich die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gewährleisten. Man empfängt die Wähler*innen im Wahllokal, überprüft die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis und händigt Stimmzettel aus. Auch ist man Ansprechperson bei Fragen. Nach der Schließung des Wahllokals zählen wir die Stimmen aus und übermitteln das Ergebnis an die Gemeinde.
Oh ja! Da gab es eine ganz besondere Situation! Zur Europawahl 2024 hatten wir quasi Festzeltstimmung im Wahllokal. Das geplante Wahllokal – die Nordwaldhalle in Nordhalben – konnte aufgrund eines Wasserschadens nicht genutzt werden und dann wurde kurzerhand vor dem eigentlichen Lokal ein kleines Bierzelt aufgestellt, in dem dann die Stimmabgabe und später die Auszählung stattfand. Das kommt so wohl nicht allzu häufig vor!
Ich kann nur jede*n ermutigen sich als Wahlhelfer*in zu engagieren, denn es ist eine wertvolle Möglichkeit, die eigene Gemeinschaft zu stärken und den demokratischen Prozess zu unterstützen. Wahlhelfer*innen gewährleisten nicht nur die Wahl als solches, sie übernehmen auch die Verantwortung bei der Stimmabgabe helfend zur Seite zu stehen. Das ist ein wirklich gutes Gefühl! Der Staat gewährt on top ein kleine Aufwandentschädigung von 35 Euro - das sogenannte Erfrischungsgeld. Arbeitnehmer*innen in der öffentlichen Verwaltung erhalten zudem einen zusätzlichen freien Tag.
Das geht direkt bei der zuständigen Wahlbehörde der eigenen Gemeinde, im Rathaus oder bei der Kreisverwaltung - entweder per Telefon oder über ein Onlineformular. Melden sich nicht genug freiwillige Wahlhelfende, können Wahlberechtigte berufen werden. So könnten etwa "Beschäftigte der Verwaltung" benannt werden, heißt es von der Bundeswahlleiterin.
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Ich heiße Alina, bin 27 Jahre alt und komme aus Bamberg. Ich unterstütze im Rahmen meines Praktikums in der Unternehmenskommunikation derzeit das Team Personalmarketing. Viel Spaß beim Lesen! 😊