08. Sep 2023
Der 9. September ist der Ersten Hilfe gewidmet. In diesem Beitrag erfährst du, wie Erste Hilfe in der BAUR-Gruppe aussieht und wie man Ersthelfer*in werden kann.
Jedes Jahr steht der zweite Samstag im September im Zeichen der Ersten Hilfe. Initiiert wurde er im Jahr 2000 von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC), um das öffentliche Bewusstsein für fachgerechte Nothilfe bei Unfällen zu schärfen. Es darf nicht vergessen werden, dass rasches Handeln in entscheidenden Momenten über Leben und Tod entscheiden kann. Daher ist es von essentieller Bedeutung, Erste Hilfe zu leisten, noch bevor Einsatzkräfte eintreffen. Seit der Entstehung des Aktionstages wird er in über 150 Ländern von Rot-Kreuz-Organisationen und Assoziierten begangen.
Unter Erster Hilfe versteht man lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen, um menschliches Leben zu retten und bedrohende Gefahren bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (bspw. Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern.
Ersthelfer*innen übernehmen hierbei insbesondere das Absetzen eines Notrufes, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der verletzten Person.
Laut § 323c StGB ist jede Person dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern diese erforderlich ist und dem/r Ersthelfer*in den Umständen nach zuzumuten ist, insbesondere wenn er/sie dieser ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten nachkommen kann.
Das Risiko eines Unfalls besteht immer – auch am Arbeitsplatz. Aus diesem Grund muss die BAUR-Gruppe mit einer gut organisierten Ersten Hilfe für den Ernstfall gerüstet sein. Das trägt dazu bei, Verletzungsfolgen zu mindern und Fehlzeiten der Mitarbeitenden zu reduzieren.
Im Zuge dessen, gibt es in der BAUR-Gruppe ausgebildete Ersthelfer*innen, die bei allen vorkommenden Verletzungen die notwendigen Maßnahmen ergreifen und Entscheidungen herbeiführen können.
Im Notfall sorgen anwesende Ersthelfer*innen dafür, dass die Zeit zwischen dem Eintreffen der Betriebssanitäter*in und evtl. notwendigen Rettungsdienst, bzw. Notarzt so sinnvoll wie möglich genutzt wird, um somit größere Schäden am Patienten oder der Patientin durch den behandlungsfreien Zeitraum zu verhindern.
Die Mindestanzahl der Ersthelfer*innen in der BAUR-Gruppe als Verwaltungs- und Handelsbetrieb beträgt fünf Prozent pro Bereich bzw. Abteilung.
Klaus Meusel (Betriebssanitäter) über die Notwendigkeit von
Ersthelfer*innen im Betrieb:
„Ersthelfer*innen packen an, weil’s andere
nicht tun!"
Unsere Mitarbeitenden die Gelegenheit, sich zu Ersthelfer*innen ausbilden zu lassen.
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 § 24. Darin enthalten sind:
Theorie:
• Allgemeine Verhaltensregeln bei Unfällen, Arbeits-, Wegeunfällen und Notfällen
• Rechtsfragen, Notruf (intern/extern), Meldeweg
• Allgemeine Maßnahmen
Praxis:
• Lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Wundversorgung
• Herz-Lungen-Wiederbelebung
• Umgang mit dem AED (Defibrillator)
Tanja: Ich komme eigentlich aus der Pflege also habe ich hier schon immer Weiterbildungen mitgemacht. Ich finde es sowieso zu wenig nur zum Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.
Klaus ist ein bombastischer Lehrer – es macht wahnsinnig Spaß mit ihm und bei jedem Mal hat man das Gefühl auch sicherer zu werden.
Und das ist ja das, was Menschen dazu bringt, zu helfen und nicht panisch zu werden.
André: Ersthelfer im Betrieb bin ich bereits seit ca. 2002. Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit Menschen helfen zu können. Das schließt auch einen medizinischen Notfall ein, der übrigens überall und bei jedem/r eintreten kann.
Tanja: Einsätze als Ersthelferin hatte ich ein paar. Gott sei Dank nur kleine wie Schwindel und ein paar Beulen. An einen Einsatz erinnere ich mich so gerne, weil da die Kette hier so wahnsinnig gut geklappt hat.
Im Hof lag ein Mitarbeiter, der sehr stark geblutet hat. Ich habe ziemlich schnell gemerkt, dass er wohl Blutverdünner einnimmt, da die Menge nicht normal war.
Innerhalb von Minuten kamen mir gleich vier Haussanitäter*innen und Klaus entgegen, nachdem ich den Hausnotruf abgesetzt habe. Es lief mit einer Ruhe ab und routiniert. Der Krankenwagen musste aus Steinach anfahren, aber der Notarzt war ziemlich schnell da und hat auch die Arbeitsweise gelobt.
Der Mitarbeiter war sehr dankbar und konnte schnell wieder zurückkommen.
André: Naja gerne ist so eine Sache… Ein Kollege hatte im Büro einen epileptischen Krampfanfall. Das ist erstmal schockierend. In einem der Ersthelferweiterbildungen wurde das thematisiert und ich wusste wie wir uns in diesem Fall verhalten sollten.
Tanja: Ich finde die Rolle nicht aufwendig, weil sie einfach eine Herzenssache ist.
André: Ersthelfer*in kann jede*r! Der Aufwand ist relativ gering, der Nutzen jedoch riesig. Alle 2 Jahre gibt es einen innerbetrieblichen Auffrischungskurs. Die Themen variieren. In dem Kurs erlernt man zum Beispiel, wie Wunden zu versorgen sind, wie man Kreislaufprobleme in den Griff bekommt, Herzinfarkte oder Schlaganfälle richtig zu deuten sind und wie man die stabile Seitenlage korrekt anwendet. Auch der Anruf beim Rettungsdienst kann in einer Stresssituation zur Herausforderung werden und wird durchgespielt. Das erlernte kann natürlich auch privat angewendet werden. 😉
„Mal ehrlich: Wann war denn dein letzter Erste-Hilfe-Kurs? Bei den meisten ist dies bestimmt schon einige Jahre, bzw. Jahrzehnte, her. Zuletzt in der Regel zum Führerschein. Wusstest du, dass in den letzten Jahren die Herzdruckmassage vereinfacht worden ist und die Bee Gees dabei eine große Rolle spielen? Viele Menschen haben Hemmungen einer Person mit einem plötzlich auftretenden medizinischen Problem zu helfen. Dabei ist es so einfach!“
Viel Spaß beim Lesen!